Was ist REACH?
REACH ist das europäische Chemikalienrecht. Es wurde am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L396 als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 veröffentlicht und löst zahlreiche bestehende gesetzliche Regelungen ab. Schlüsselelemente der REACH-Strategie sind:
- Verlagerung der Verantwortung für die Erfassung und Bewertung von Daten und für die Beurteilung von Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung der Chemikalien von den Behörden auf die Industrie (Beweislastumkehr zur/zum VerursacherIn)
- Erweiterung der Verantwortung für die Produktsicherheit und Zur-Verfügung-Stellung von Informationen über Verwendungszwecke und Exposition auf alle nachgeschalteten AnwenderInnen (bisher nur HerstellerInnen und Importeurinnen/Importeure)
- Verwendungsspezifisches Zulassungsverfahren für Chemikalien, die besonderen Anlass zur Besorgnis geben
- Verpflichtende gemeinsame Nutzung von Prüfdaten und Teilung der Prüfkosten, besonders zur Vermeidung von doppelt durchgeführten Tierversuchen („datasharing“, ist in Österreich bereits zwingend vorgeschrieben) und gleichzeitig Förderung von Prüfmethoden ohne Tiere.
Verantwortung Verpflichtet
AGATEX bekennt sich zu seiner Verantwortung für die Gesundheit der Menschen und die Sicherheit der Umwelt.
Die Bestimmungen des europäischen Chemikalienrechts REACH werden in allen Bereichen konsequent umgesetzt:
- Alle von AGATEX produzierten und gehandelten Produkte sind auf die Registrierungs- und Zulassungspflicht ihrer Inhaltsstoffe hin geprüft worden. Die registrierungspflichtigen Stoffe wurden identifiziert und gegebenenfalls vorregistriert.
- Mitarbeiter, deren Arbeit von REACH betroffen ist, wurden geschult.
- Die Vorregistrierung stellt die weitere Verfügbarkeit unserer gehandelten Produkte sicher.
- Die Sicherheitsdatenblätter werden rechtzeitig durch die Stoffsicherheitsberichte ergänzt. Falls nötig werden Stoffsicherheitsbeurteilungen durchgeführt; die hierzu nötigen Stoffdaten sowie die Anwendungs- und Expositionsdaten werden entlang der Lieferkette weitergegeben, sofern keine anderen Abmachungen getroffen werden.